1) Für unsere Geschäftsräume gilt ein generelles Zutrittsverbot für folgende Personen und Fälle:

  • Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind
  • Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen
  • Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem COVID-19 Erkrankten oder einem Verdachtsfall hatten
  • bei Auftreten grippeähnlicher Krankheitssymptome
  • Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage im Ausland aufgehalten haben

2) Personen, die von einem Zutrittsverbot aus Punkt 1 betroffen sind, dürfen den Unterricht erst nach Eintreten folgender Bedingungen fortsetzen:

  • negativer Corona-Test, sofern eine positive Testung vorlag
  • Beendigung einer Quarantänemaßnahme
  • vollständiges Abklingen grippeähnlicher Krankheitssymptome
  • im Falle einer Rückkehr aus dem Ausland muss ein negativer Test, nicht älter als 48 Stunden, vorgelegt werden

3) Maskenpflicht:

  • In unseren Geschäftsräumen und im gesamten Innenhof vor unserer Musikschule ist das Tragen von zertifizierten FFP2-Masken für Schüler ab dem 15. Geburtstag, für Eltern, Begleitpersonen und das gesamte Lehrpersonal verpflichtend.
  • Für Schüler bis 14 Jahren gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.

4) Folgende Hygieneregeln sind unbedingt einzuhalten:

  • Mindestabstand von 2m zu allen Personen
  • Verzicht auf einen freundlichen Händedruck
  • Hygienisch husten und niesen
  • Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund
  • Hände vor und nach dem Unterricht gründlich mit Wasser und Seife ca. 20-30 Sekunden lang waschen
  • Hygienemittel, wie Seife und Einmalhandtücher, stehen zur Verfügung
  • Desinfektionsmittel wird in den Unterrichtsräumen bereitgestellt
  • auf Wunsch stehen Einmalhandschuhe in allen Größen zur Verfügung
  • das Ablegen der Masken in unserem separaten Schülerraum für Gesangsunterricht muss in eigene Taschen oder Etuis erfolgen; das Ablegen auf Tische, Notenständer oder andere Flächen ist nicht gestattet.
  • vermeiden Sie das Mitbringen von Bedarfsgegenständen, die für den Unterricht nicht notwendig sind

5) Personen im Eingangs- und Wartebereich, in den Unterrichtsräumen, sowie die Koordination der Eltern-Kind-Übergabe:

  • Bis auf Weiteres erteilen wir ausschließlich Einzelunterricht.
  • Das Betreten unserer Räumlichkeiten ist ausschließlich Schülern mit Unterrichtsterminen gestattet. Begleitpersonen zum Bringen und Abholen von Schülern bitten wir, vor der Eingangstür zu warten.
  • Die Unterrichtszeit verkürzt sich bei jedem Schüler um ein paar Minuten, um den Raum für nachfolgende Personen komplett zu lüften.
  • Termine für Neuinteressenten und Beratungen können nur nach Terminabsprache per Telefon oder Email stattfinden.

6) Instrumentenspezifische Verhaltensregeln:

  • Tasteninstrumente: Die Tastaturen dürfen nur nach gründlicher Reinigung der Hände benutzt werden. Auf Wunsch stehen Einmalhandschuhen in verschiedenen Größen zur Verfügung.
  • Saiteninstrumente: Alle Schüler müssen eigene Instrumente mitbringen, wir können derzeit keine Instrumente zur Verfügung stellen.
  • Schlagzeug: Alle Schüler müssen eigene Sticks mitbringen.
  • Gesang: Hier arbeiten wir mit einer Zwei-Raum-Lösung und direkter Video- und Tonübertragung, so dass Gesangs-unterricht ohne Maske in unserem Haus weiterhin möglich ist.
  • Falls in Einzelfällen diese Verhaltensregeln von Schülern nicht umgesetzt werden können, werden die entsprechenden Unterrichtseinheiten für Theorieunterricht genutzt!

Unser Team steht Ihnen für alle Fragen zu diesen Maßnahmen gerne zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis und um die strikte Einhaltung dieser Maßnahmen.