1) Für unsere Geschäftsräume gilt ein generelles Zutrittsverbot für folgende Personen und Fälle:
2) Personen, die von einem Zutrittsverbot aus Punkt 1 betroffen sind, dürfen den Unterricht erst nach Eintreten folgender Bedingungen fortsetzen:
3) Maskenpflicht:
4) Folgende Hygieneregeln sind unbedingt einzuhalten:
5) Personen im Eingangs- und Wartebereich, in den Unterrichtsräumen, sowie die Koordination der Eltern-Kind-Übergabe:
6) Instrumentenspezifische Verhaltensregeln:
Unser Team steht Ihnen für alle Fragen zu diesen Maßnahmen gerne zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis und um die strikte Einhaltung dieser Maßnahmen.